Dafür prüfen wir länderspezifische Vorschriften für Export und Einfuhr unserer Produkte und Inhaltsstoffe und stellen die Einhaltung mit strengen Kontrollen sicher. Gemäß der europaweit gültigen europäischen Chemikalienverordnung REACH zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (EG1907/2006) übernehmen wir die Verantwortung für unsere Drahtziehmittel und prüfen regelmäßig, dass sie die Anforderungen erfüllen oder übertreffen.
Außerdem werden Traxit Drahtziehmittel gemäß des Einstufungssystems GHS („Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“) der Vereinten Nationen und der entsprechenden EU-Verordnung CLP („Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures“ – EG1272/2008) eingestuft und gekennzeichnet. Umfassende Sicherheitsdatenblätter informieren Anwender über gesetzliche Anforderungen und ordnungsgemäßen Umgang mit den Substanzen.
Als Partner der Drahtziehindustrie beobachten wir die Gesetzgebung und ergreifen entsprechende Maßnahmen zur frühzeitigen Umsetzung. So waren wir eines der ersten Unternehmen wltweit, das mit aufkommen strengerer Grenzwerte fast sein gesamtes Sortiment auf Borax-freie Ziehmittel für die Drahtziehindustrie umstellen konnte.